Spielordnung des Landesbridgeverbands Baden-Württemberg e.V.

Fassung vom 01.02.2004
    
Gültigkeit der Spielordnung
Diese Spielordnung dient als Ergänzung bzw. Erläuterung zu der Turnierordnung (TO) des Deutschen Bridge-Verbands e.V., soweit und in dem Umfang dies durch die TO zulässig ist. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der TO in der jeweiligen Fassung.

Diese Spielordnung gilt nur für die Teamligen, für deren Durchführung der Landesbridgeverband Baden-Württemberg e.V. zuständig ist. Dies sind derzeit die Regionalliga und die Landesligen des Landesbridgeverbands Baden-Württemberg e.V. Sie gilt in dieser Fassung ab dem 01.02.2004.

Soweit keine Benennung eines Ligaobmanns seitens des Landesbridgeverbands Baden-Württemberg e.V. erfolgt, wird diese Funktion durch den Ressortleiter Sport für alle Teamligen übernommen.
    
Meldung zu den Teamligen
Die Meldung erfolgt schriftlich unter Angabe aller Teammitglieder und Anschrift des Teamkaptitäns beim Sportwart des Verbandes.

Gemäß TO kann jeder Mitgliedsverein für die 2. Landesliga eine unbeschränkte Anzahl von Teams anmelden. Für die Regional- und 1. Landesliga ist eine Spielberechtigung aufgrund der Auf- und Abstiegsmodalitäten vorgegeben. Auf Antrag des Mitgliedsvereins oder des Ligaobmanns kann vom Präsidium bei erheblicher Veränderung der Spielstärke (z.B. Neubildung von Teams) eine andere Einstufung vorgenommen werden. Die endgültige Entscheidung liegt beim Präsidium.
    
Nachmeldungen und Aushilfen
Aushilfen sind im Rahmen der in der TO festgelegten Bedingungen zulässig.
    
Spieltermine
In der Regionalliga werden fest vorgegebene Wochenenden als Spieltermine festgesetzt.

Für die Landesligen werden in den Spielplänen Spieltage festgelegt, bis zu dem das Match spätestens durchgeführt werden muss. Teamkämpfe, die ohne Zustimmung des Ligaobmanns nach diesem Termin durchgeführt werden, werden nicht gewertet. Die Teams können untereinander frühere Termine vereinbaren. Sofern dies gewünscht ist, gelten hierbei folgende Regeln:
  o Das Hometeam muss mindestens zwei voneinander unabhängige Alternativtermine anbieten. Dies bedeutet, dass nur Termine, die nicht am selben Tag bzw. Wochenende liegen, zulässig sind (z. B. gilt Sa und So eines Wochenendes nicht als unabhängige Termine).
  o Die Reihenfolge der Teamkämpfe darf nicht verändert werden.
  o Es darf kein Teamkampf der nächsten Runde vor Ende der laufenden Runde stattfinden.
Beispiel: Team A hat gegen Team B als Spieltermin den 1.3. und Team A hat gegen Team C als Spieltermin den 1.4.
Hieraus ergibt sich, dass Team A gegen Team C frühestens am 2.3. spielen kann, auch wenn der Teamkampf gegen Team B z. B. bereits am 15.2. gespielt wurde, da die laufende Runde erst am 1.3. endet.
  o Wird keine Einigung über einen möglichen Ausweichtermin erzielt, muss eine Rücksprache mit dem Ligaobmann erfolgen.
  o Sofern dann immer noch keine Einigung erzielt wird, gilt der im Spielplan festgelegte oder durch den Ligaobmann neu angesetzte Termin als endgültiger Spieltag. Der Teamkampf muss dann an diesem Tag durchgeführt werden. Kommt dieser dann nicht zustande, wird der Teamkampf für dasjenige Team als gewonnen gewertet, das nachweislich an diesem Termin hätte spielen können. Die tatsächliche Siegpunktwertung erfolgt dann gemäß TO und wird vom Sportwart bzw. Ligaobmann nach Ablauf der Ligasaison vorgenommen.
    
Ergebnismeldungen
Die Ergebnisse müssen unverzüglich schriftlich an den Ligaobmann gemeldet werden. Es soll hierbei das dafür vorgesehene Formular Verwendung finden. Zumindest muss die Meldung jedoch die Unterschrift beider Teamkaptitäne, das Ergebnis in IMPs sowie die Namen aller bei diesem Match eingesetzten Spieler(innen) enthalten. Für die Ergebnismeldungen ist das Hometeam verantwortlich.

Trifft die Ergebnismeldung nicht bis spätestens vor Ablauf der nächsten Runde beim zuständigen Ligaobmann ein, wird das Match nicht gewertet. Der Ligaobmann hat mindestens eine Woche vor Ablauf dieser Frist den Teamkapitän des Hometeams auf das Fehlen der Ergebnismeldung hinzuweisen.