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| Gültigkeit der Spielordnung |
Diese Spielordnung dient als Ergänzung bzw. Erläuterung zu
der Turnierordnung (TO) des Deutschen Bridge-Verbands e.V., soweit und in dem Umfang
dies durch die TO zulässig ist. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der TO
in der jeweiligen Fassung.
Diese Spielordnung gilt nur für die Teamligen, für deren Durchführung der
Landesbridgeverband Baden-Württemberg e.V. zuständig ist. Dies sind derzeit die
Regionalliga und die Landesligen des Landesbridgeverbands Baden-Württemberg e.V.
Sie gilt in dieser Fassung ab dem 01.02.2004.
Soweit keine Benennung eines Ligaobmanns seitens des Landesbridgeverbands
Baden-Württemberg e.V. erfolgt, wird diese Funktion durch den Ressortleiter Sport
für alle Teamligen übernommen. |
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| Meldung zu den Teamligen |
Die Meldung erfolgt schriftlich unter Angabe aller Teammitglieder und
Anschrift des Teamkaptitäns beim Sportwart des Verbandes.
Gemäß TO kann jeder Mitgliedsverein für die 2. Landesliga eine
unbeschränkte Anzahl von Teams anmelden. Für die Regional- und 1. Landesliga
ist eine Spielberechtigung aufgrund der Auf- und Abstiegsmodalitäten vorgegeben.
Auf Antrag des Mitgliedsvereins oder des Ligaobmanns kann vom Präsidium bei erheblicher
Veränderung der Spielstärke (z.B. Neubildung von Teams) eine andere Einstufung
vorgenommen werden. Die endgültige Entscheidung liegt beim Präsidium. |
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| Nachmeldungen und Aushilfen |
| Aushilfen sind im Rahmen der in der TO festgelegten Bedingungen zulässig. |
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| Spieltermine |
In der Regionalliga werden fest vorgegebene Wochenenden als Spieltermine
festgesetzt.
Für die Landesligen werden in den Spielplänen Spieltage festgelegt, bis
zu dem das Match spätestens durchgeführt werden muss. Teamkämpfe, die ohne
Zustimmung des Ligaobmanns nach diesem Termin durchgeführt werden, werden nicht gewertet.
Die Teams können untereinander frühere Termine vereinbaren. Sofern dies gewünscht
ist, gelten hierbei folgende Regeln: |
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| o
| Das Hometeam muss mindestens zwei voneinander unabhängige Alternativtermine anbieten.
Dies bedeutet, dass nur Termine, die nicht am selben Tag bzw. Wochenende liegen,
zulässig sind (z. B. gilt Sa und So eines Wochenendes nicht als unabhängige
Termine). |
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| o
| Die Reihenfolge der Teamkämpfe darf nicht verändert werden. |
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| o
| Es darf kein Teamkampf der nächsten Runde vor Ende der laufenden Runde stattfinden.
Beispiel: Team A hat gegen Team B als Spieltermin den 1.3. und Team A hat
gegen Team C als Spieltermin den 1.4.
Hieraus ergibt sich, dass Team A gegen Team C frühestens am 2.3.
spielen kann, auch wenn der Teamkampf gegen Team B z. B. bereits am 15.2.
gespielt wurde, da die laufende Runde erst am 1.3. endet. |
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| o
| Wird keine Einigung über einen möglichen Ausweichtermin erzielt, muss eine
Rücksprache mit dem Ligaobmann erfolgen. |
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| o
| Sofern dann immer noch keine Einigung erzielt wird, gilt der im Spielplan festgelegte
oder durch den Ligaobmann neu angesetzte Termin als endgültiger Spieltag. Der Teamkampf
muss dann an diesem Tag durchgeführt werden. Kommt dieser dann nicht zustande, wird der
Teamkampf für dasjenige Team als gewonnen gewertet, das nachweislich an diesem Termin
hätte spielen können. Die tatsächliche Siegpunktwertung erfolgt dann gemäß
TO und wird vom Sportwart bzw. Ligaobmann nach Ablauf der Ligasaison vorgenommen. |
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| Ergebnismeldungen |
Die Ergebnisse müssen unverzüglich schriftlich an den Ligaobmann
gemeldet werden. Es soll hierbei das dafür vorgesehene Formular Verwendung finden.
Zumindest muss die Meldung jedoch die Unterschrift beider Teamkaptitäne, das Ergebnis in
IMPs sowie die Namen aller bei diesem Match eingesetzten Spieler(innen) enthalten.
Für die Ergebnismeldungen ist das Hometeam verantwortlich.
Trifft die Ergebnismeldung nicht bis spätestens vor Ablauf der nächsten
Runde beim zuständigen Ligaobmann ein, wird das Match nicht gewertet. Der Ligaobmann
hat mindestens eine Woche vor Ablauf dieser Frist den Teamkapitän des Hometeams auf
das Fehlen der Ergebnismeldung hinzuweisen. |